Ortsfeste Anlagen
Was sind ortsfeste Anlagen?
Ortsfeste elektrische Anlagen sind fest installierte, unbewegliche elektrische Betriebsmittel und Systeme, die dauerhaft an einem Ort installiert sind. Im Gegensatz zu ortsveränderlichen Geräten können sie nicht bewegt werden. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) legt spezielle Anforderungen zur Prüfung und Sicherheit fest, insbesondere in der DGUV Vorschrift 3.
- ✔ Verteiler & Schaltschränke
- ✔ Elektroinstallationen in Gebäuden
- ✔ Heizungsanlagen
- ✔ Lüftungs- & Klimaanlagen
- ✔ Steckdosen & Lichtschalter
- ✔ Fehlerstromschutzschalter
Prüfpflicht laut DGUV V3
Ortsfeste Anlagen unterliegen einer wiederkehrenden Prüfung nach DGUV V3, um sicherzustellen, dass sie den Sicherheitsanforderungen entsprechen. Die Prüfung umfasst:
- Sichtprüfung: Kontrolle auf äußere Schäden wie Kabelbrüche oder Gehäuseschäden.
- Messung: Prüfung des Schutzleiterwiderstands, Isolationswiderstands und der Berührungsspannung.
- Funktionsprüfung: Sicherstellung der ordnungsgemäßen Funktion der Anlage.
Wichtige Aspekte der DGUV V3‑Prüfung
- Rechtliche Grundlage: DGUV V3 basiert auf BetrSichV & ArbSchG.
- Verantwortung des Arbeitgebers: Regelmäßige Prüfungen sind Pflicht.
- Sanktionen: Verstöße können zu Bußgeldern oder rechtlichen Konsequenzen führen.
Gefahren bei nicht geprüften Anlagen
- Brandgefahr: Defekte Installationen können Kurzschlüsse verursachen.
- Stromschlag: Fehlerhafte Anlagen können lebensgefährlich sein.
- Systemausfälle: Ausfall wichtiger Infrastruktur wie Beleuchtung oder IT.
Die Einhaltung der DGUV Vorschrift 3 ist entscheidend für die Sicherheit und zur Vermeidung von Haftungsrisiken.
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